Rechtsgebiete

Unten befindet sich eine Auswahl von Rechtsangelegenheiten, in denen ich Sie gerichtlich und außergerichtlich berate oder vertrete. Wenden Sie sich auch vertrauensvoll mit Rechtsgelegenheiten an mich, die im Folgenden nicht aufgeführt sind.
Zugunsten einer besseren Lesbarkeit des Textes wurde auf eine Differenzierung von männlich/weiblich/divers verzichtet.


Arbeitsrecht:

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten? Dann ist keine Zeit zu verlieren. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung bei Ihnen müssen Sie Kündigungsschutzklage erheben. Andernfalls wird die Kündigung wirksam – egal, ob diese rechtmäßig oder unrechtmäßig erfolgte. Ausnahmen von der 3-Wochen-Frist werden nur bei ganz besonderen Umständen gemacht!

Auch wenn Sie im Grunde gegen die Kündigung nichts einzuwenden haben, jedoch eine Abfindung für sich beanspruchen, ist fristgerecht Kündigungsschutzklage zu erheben. Eine Klage auf Abfindung ist rechtlich nicht möglich!

Sie sind Arbeitgeber und beabsichtigen sich von einem Arbeitnehmer zu trennen? Ihre Motivation hierfür kann sehr unterschiedlich sein. Auch hier gibt es je nach Einzelfall rechtlich gangbare Möglichkeiten, Arbeitsverhältnisse zu beenden.


Kaufrecht:

Egal ob Sie ein Fahrrad, ein Auto oder eine Immobilie kaufen, finden auf alle Kaufverträge zunächst die §§ 433 des bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Anwendung. Je nach Einzelfall sind selbstverständlich noch weitere gesetzliche Regelungen zu berücksichtigen. Auch kommt es häufig maßgeblich darauf an, ob eine neue oder eine gebrauchte Sache ge- oder verkauft wurde und ob dies von privat oder einem gewerblichen Händler erfolgte. Grundsätzlich sind unabhängig von der Art des Kaufgegenstandes Ansprüche bei Mängeln des Kaufgegenstandes zu prüfen. Sollte also das von Ihnen erstandene Auto stottern oder die neue Immobilie feucht sein, gilt es zeitnah tätig zu werden, da andernfalls auch hier eine Verfristung Ihrer Ansprüche droht und Sie dann Ihr Recht nicht mehr durchsetzen können.


Opferrecht/Schadenersatz/Schmerzensgeld:

Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, haben Sie regelmäßig zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Diese können Sie unter gewissen Voraussetzungen im Rahmen eines gegen den Täter geführten Strafverfahrens als Adhäsionsverfahren geltend machen und/oder zur Wahrung Ihrer Interessen als Nebenkläger auftreten. Ihnen steht jedoch im Hinblick auf Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auch der Rechtsweg über ein Zivilgericht offen.


Verkehrsrecht:

Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt? Häufig stellt sich hier zunächst die Frage, wer den Unfall verursacht hat. Allein schon aus dem Aspekt der Gefährdungshaftung ergibt sich im Bereich von Kfz-Schäden häufig schon eine Mithaftung von 25 %.
Die zivilrechtliche Haftung kann in der Regel weder von Ihnen als juristischer Laie, noch von der Polizei beurteilt werden und ist nicht deren Aufgabe. Auch sollten Sie die Beurteilung des Unfallherganges auf keinen Fall der Versicherung des Unfallgegners überlassen. Diese ist sicherlich nicht daran interessiert, Zahlungen an Sie zu leisten und streicht regelmäßig auch die Ansprüche des dem Grunde nach Berechtigten in der Höhe zusammen. Egal, ob Ihnen der Unfallhergang eindeutig erscheint oder nicht- treten Sie auf keinen Fall den zweifelsohne gut geschulten und erfahrenen Fachleuten der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners gegenüber. Lassen Sie sich gar nicht erst auf eigene schriftliche oder gar telefonische Kontakte mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ein. Alles was Sie sagen oder mitteilen, wird im Zweifelsfall auch gegen Sie verwandt werden.

Idealerweise nehmen Sie direkt nach dem Unfall Kontakt mit mir auf. Sie schildern mir den Unfallhergang, wie er sich aus Ihrer Sicht darstellt. Alles Weitere wird dann von mir erledigt, sei dies der Kontakt mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, Ihrer eigenen Versicherung, der Polizei oder der Ordnungswidrigkeitenbehörde und gegebenenfalls der Staatsanwaltschaft. Sie teilen mir etwaige von Ihnen bereits beauftragte Sachverständige und Werkstätten oder bei Personenschäden die behandelnden Ärzte mit und ich besorge mir direkt von dort die erforderlichen Unterlagen. Sie veranlassen persönlich nichts mehr, sondern werden nur noch nach Rücksprache mit mir tätig und reichen etwaige Schriftstücke direkt an mich weiter, damit von mir alles Notwendige veranlasst werden kann. Die Kosten für mein Tätigwerden im Rahmen der Unfallschadensregulierung bei unverschuldeten Unfällen sind als Teil Ihres Schadens von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu tragen!

Ein weiterer Kernbereich des Verkehrsrechts betrifft den Bereich des An- und Verkaufs von Kfz sowohl unter Privatleuten als auch bei geschäftlichen Kunden und gewerblichen Verkäufern. Der Privatverkäufer kann zwar die Gewährleistung ausschließen, jedoch können sich Ansprüche aus den näheren Umständen im Einzelfall ergeben, so etwa durch mündliche Zusagen oder in Angeboten enthaltene, schriftliche Angaben.

Schließlich gehören selbstverständlich Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren, welche aus Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Abstandsverstößen, Unfallflucht oder ähnlichem sowie Fahrten unter Alkohol oder Einfluss von BTM zum ureigensten Tätigkeitsbereich des Verkehrsrechts.


Werkvertragsrecht:

Bei einem Werkvertrag ist, anders als bei einem Dienstvertrag, nicht nur die fehlerfreie Arbeitsleistung selber, sondern vielmehr der Erfolg geschuldet.

Haben Sie also einen Handwerker beauftragt und das Ergebnis entspricht nicht dem Auftrag bzw. ist unvollständig, möglicherweise fehlerhaft oder weicht von dem Auftrag ab, ist der geschuldete Erfolg nicht eingetreten.
Möglicherweise sind Sie ein Handwerksunternehmen und sehen sich vorstehenden Vorwürfen ausgesetzt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten hierauf zu reagieren.


Yachtrecht/Bootsrecht:

Haben Sie sich den Traum von der eigenen Yacht oder einem eigenen Boot erfüllt, der Motor hat jedoch nicht die Leistung, die im Kaufvertrag oder im Angebot angegeben wurde? Leidet der Rumpf unter Osmose oder der Gelcoat ist brüchig? Auch hier gelten die allgemeinen Regeln des BGB zum Kaufrecht (vgl. Kaufrecht).

Möglicherweise wurden Sie bzw. Ihre Yacht in eine Havarie verwickelt, etwa dadurch, dass eine andere Yacht bei einem missglückten Anlegemanöver in Ihr Boot gefahren oder getrieben ist und Ihre Yacht beschädigt wurde. Ähnlich einem Verkehrsunfall auf der Straße bestehen Schadenersatzansprüche gegen den Verursacher.

Die von Ihnen beim Segelmacher beauftragte Persenning oder das neue Segel passt nicht (vgl. Werkvertragsrecht)?

Ebenfalls wie im Straßenverkehr können Sie sich dem Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten ausgesetzt sehen und/oder Ihr Bootsführerschein ist gefährdet.


allgemeines Zivilrecht:

Allgemeines Zivilrecht bzw. Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Rechtssubjekten (natürliche Person, juristische Person) regelt. (Quelle: Wikipedia).

Gemeint sind hier vorliegend alltägliche rechtliche Sachverhalte, die jeden ereilen können. Es handelt sich um regelmäßig wiederkehrende Angelegenheiten, die der anwaltlichen Beurteilung zugänglich sind gleich einem Hausarzt, ohne dass es hierfür zwangsläufig einer tiefergehenden Spezialisierung des Rechtsanwaltes bedarf. Betroffen sind hier häufig Bereiche des alltäglichen Vertrags- und Mietrechts. Fragen Sie mich einfach!